Kontakt/Treffpunkt/Anfahrt/AGB's

Josef Würtl
Snowfly Kiteboarding Pillerseetal

Treffpunkt: Snowfly Shop

Kirchweg 1

A-6391 Fieberbrunn

Mobil. +43 699 1 512 22 32

www.snowkite.eu

info{at}snowkite{dot}eu

www.skischule-fieberbrunn.at

Google Earth

 

 

Anreise:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Snowfly Kiteboarding Pillerseetal

1. Kursteilnehmer und Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, das Snowkiten ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2. Anmeldung/ Rücktritt vom Vertrag
a) Die Anmeldung zu einem Snowkitekurs bedarf der Schriftform (Internet-Anmeldeformular eingeschlossen). Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

b) Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären und ist bis 3Tage vor  Kurstermin kostenfrei.


c) Snowfly behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Kursausschreibung nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Kein Wind, Starkwind, Blitzschlag, Schneetreiben) oder bei Zerstörung des Snowkitematerials durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

d) Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

3. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen des Ausbilders/Vercharterers ist Folge zu leisten .

5. Sorgfaltspflicht

a) Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Snowkitematerial wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Snowkitematerial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

b) Falls die Betriebsbereitschaft des Snowkitematerial durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

6. Haftung
a) Snowfly haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Snowkitematerials.

b) Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen.

c) Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer /Mieter verpflichtet sich, das Snowkitematerial gut zu behandeln und kein mutwilligen Schäden zu verursachen.

d) Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem  und Ausrüstung Snowkitematerial steilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich.

7. Zusätzliche Vermietungsbedingungen
a) Snowfly als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Snowkiteausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht glaubhaft nachweisen kann über die erforderliche Qualifikation  verfügt. Dies zu beurteilen steht nur den Instuktoren zu, oder kann durch eine anerkannte Lizenz glaubhaft gemacht werden.

b) Sofern sich nach Übergabe trotz Lizenz eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Snowkitematerials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.

c) Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar.

d) Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haften der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.

8. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.